Hansjörg Stützle zeigt eindrucksvoll den Wert von Bargeld auf
Rund 38 Interessierte informierten sich am 14.03. im Jagdstüberl zum Thema Bargeldabschaffung – Einbildung oder baldige Realität?
Bargeld erfüllt wichtige Funktionen in einer unabhängigen Gesellschaft und bildet ein Bollwerk zum Schutz unserer bürgerlichen Freiheiten. Physisches Geld bleibt im ständigen Kreislauf immer gleich viel wert, egal wie oft es weitergegeben wird, Giralgeld dagegen wird durch fortlaufende Buchungsgebühren letztendlich vom Finanzsystem aufgezehrt. Bargeld begrenzt zudem durch seine faktische Konkurrenz erheblich die Möglichkeiten zur Erhebung von Negativzinsen. Gleichfalls unterliegt Bargeld keinem Insolvenzrisiko einer Bank, es erhält die Unabhängigkeit der Bürger auch im Falle eines Bankencrash oder eines Ausfalls digitaler Zahlungssysteme.
Die Tatsache, dass Bargeld, im Gegensatz zu virtuellen Zahlungen, durch Aktivierung des Schmerzzentrums im Gehirn psychologisch das Konsumverhalten bremst, führt allerdings dazu, dass der Handel Kartenzahlungen bevorzugt. In Studien wurden dabei Mehrausgaben bis zu 100 % nachgewiesen. Bargeld würde also auch zu mehr Nachhaltigkeit durch Konsumverzicht beitragen. Bargeld hat für uns Bürger fast nur Vorteile. Mit Bargeld wird allerdings kein Geld verdient.
Virtuelle Zahlungen nützen fast ausschließlich den großen Institutionen. Banken profitieren von Gebühren und es können beliebig Negativzinsen erhoben werden. Für den Staat sind sämtliche Transaktionen nachvollziehbar. Dies kann für uns Bürger noch unliebsame Überraschungen bereithalten, sollten staatliche Reglementierungen wie Sozialkreditsystem und CO2 Konto, wie bereits angedacht, eingeführt werden. Digitales Zentralbankgeld (CBDC), z.B. E-Euro, wird zudem programmierbar sein, u.A. mit einem Ablaufdatum. In Verbindung mit der geplanten digitalen Identität (z.B. ID2020) eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten staatlicher Kontrolle.
Auf kleine Geschäftsbanken kommt durch Zentralbankgeld zudem durchaus auch das Risiko zu, vom Markt gedrängt zu werden. Eigentlich ist eine Bargeldabschaffung aufgrund seines bisherigen Status als gesetzliches Zahlungsmittel rechtlich nicht möglich. Die Gesetzeslage wurde jedoch seit 2010 erheblich ausgehöhlt. Durch die unscheinbare Hinzufügung „….. Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben………….“ wurde die Möglichkeit geschaffen, Barzahlungen im Handel abzulehnen. Das Bargeld unterliegt damit nicht mehr dem gesetzlichen Schutz, sondern marktwirtschaftlichem Profitstreben.
Wie wir bereits erfahren haben, profitiert der Handel von bis zu 100% Konsumsteigerung durch bargeldlose Zahlungen, und unsere Konditionierung auf Kartenzahlungen ist bereits weit fortgeschritten. Der EU-Vorschlag für den digitalen Euro, der voraussichtlich als „Helikopter-Geld“ etabliert wird, soll gesetzliches Zahlungsmittel und damit eine unangreifbare Alternative zu Bargeld werden. Angesichts der bereits hundertfach gebrochenen Maastrichter Verträge scheinen die Beteuerungen der EU zum Erhalt des Bargeldes jedoch nicht sehr vertrauenerweckend.
Die EZB beschönigte den digitalen Euro bereits als öffentliches Gut. Unbeachtet bleibt dagegen in der Öffentlichkeit bislang die reale Gefahr einer Finanzdiktatur, sobald unser physisches Geld unwiederbringlich in der digitalen Welt eingesperrt bleibt. Die größte Einschränkung für den Bürger ist bereits die kontinuierlich schrumpfende Versorgungsmöglichkeit mit Bargeld, z.B. durch Ausdünnung von Geldautomaten und Bankfilialen. Bei einem Absinken der Bargeldquote auf unter 15% kann sich Bargeld gar nicht mehr erholen, da die Infrastruktur zu teuer wird und wegbricht.
Wie können Bürger ihr Bargeld konkret schützen, außer konsequent in Bar zu zahlen? Es ist unbedingt erforderlich, einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu unterstützen. Dazu informiert Hansjörg Stützle unter www.bargeldverbot.info, sowie auch analog in Buchform in „Das Bargeld Komplott“ ISBN978-3-89060-390-2. Der Autor hat zudem eine Petition ausgearbeitet, die den Schutz von Bargeld als dauerhaftes gesetzliches Zahlungsmittel als Ziel hat. Diese wird in den kommenden Wochen eingereicht werden.