Sonne und Wind können es nicht richten
Die Mainstreampresse verweigert beim Thema Energiewende die kritische Arbeit ebenso, wie sie es bei der Berichterstattung zu den Coronamaßnahmen getan hat. Jedes Windrad und jeder Quadratmeter Photovoltaikfläche werden kritiklos gefeiert und gutgeheißen, obwohl mittlerweile offensichtlich ist, dass ein weiterer Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu Preissteigerungen, Instabilität im Netz und Umweltbelastungen führt. Selbst wenn die Kritik von Bundesbehörden kommt, wird bei ARD, Spiegel und Co der Kopf in den Sand gesteckt, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Jahrelang wurde uns propagandamäßig eingebläut, dass der Ausbau der „Erneuerbaren“ uneingeschränkt gut ist. Und nun kommt die Realität und belegt etwas Anderes. Der RWE-Chef warnt vor Stress im Stromnetz und drohenden Abschaltungen. Tatsache ist derzeit: der hemmungslose Ausbau von Wind- und Solaranlagen geht nur mit hohen Subventionen, einem instabilen Stromnetz und mit hohen Belastungen der Umwelt. Die Hände reiben sich, wie gewohnt große Investoren, die sich an den Subventionen bereichern.
Dabei sind Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit die drei Säulen, die bei der Energiewende zu berücksichtigen sind. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht vom 7. März 2024 über die Umsetzung der Energiewende in Deutschland eine kritische Bilanz gezogen. Laut dem Bericht ist die Energiewende “nicht auf Kurs”, da die Bundesregierung ihre Ziele nicht erreicht und die Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Der Bundesrechnungshof warnt vor einem Scheitern der Energiewende und fordert die Bundesregierung auf, dringend nachzusteuern, um die ambitionierten Ziele zu erreichen. Es sei “herausragend wichtig” für Deutschland, dass die Energiewende erfolgreich ist, um die Akzeptanz in der Bevölkerung, den Wirtschaftsstandort und das Erreichen der Klimaschutzziele zu sichern.
Der Bericht fordert, dass die Bundesregierung endlich ein Ziel- und Monitoringsystem einführt. Der Bundesrechnungshof sieht das Ziel einer sicheren Versorgung mit Elektrizität nicht als gewährleistet an. Einige Probleme haben sich seit der letzten Prüfung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2021 noch verschärft – beispielsweise der Verzug beim Netzausbau und die Verfügbarkeit gesicherter, steuerbarer Leistung.
„Es bestehen erhebliche Risiken für die Versorgungssicherheit mit Strom. Parallel zu den Verzögerungen beim Netzausbau droht zum Ende dieses Jahrzehnts eine erhebliche Kapazitätslücke erneuerbarer sowie emissionsarmer gesicherter, steuerbarer Kraftwerksleistung. Zur Vermeidung von Versorgungsengpässen müssten dann Kohlekraftwerke weiter betrieben werden.“ (…)
„Die Energiewende wirkt sich vielfältig auf die Umwelt aus. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist für eine treibhausgasneutrale Energieversorgung und damit für den Klimaschutz von überragender Bedeutung. Zugleich liegen der Bundesregierung zahlreiche Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor. Dazu zählen beispielsweise die Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen, aber auch die Beeinträchtigung der Biodiversität.“ (…)
„Im Zuge der Energiekrise wurden umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards abgesenkt. Dies erhöht das Risiko, dass einzelne Schutzgüter mehr als nötig beeinträchtigt werden. Dennoch hat es die Bundesregierung – mit Ausnahme des Schutzgutes Klima – bis heute versäumt, ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für ein umweltverträgliches Energiesystem einzuführen. Stattdessen hat sie den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ausgesetzt – den einzigen Prozess, in dem die Umweltverträglichkeit zumindest angelegt war.“ (…)
„Ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem ist notwendig, damit die Bundesregierung unerwünschte Wirkungen der Energiewende auf einzelne Schutzgüter frühzeitig erkennen und angemessen nachsteuern kann. Ohne dieses System ist nicht gewährleistet, dass die Bundesregierung die Energiewende möglichst umweltverträglich ausgestaltet. Der Bundesrechnungshof sieht daher das Ziel einer umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität nach § 1 EnWG gefährdet.“
Alle Zitate stammen aus dem Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung.
Bericht Bundesrechnungshof zur Energiewende